Kosten & Abrechnung
Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hierbei halte ich mich an die Abrechnungsempfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer, sodass eine 50-minütige Sitzung in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz berechnet wird. In bestimmten Fällen kann ein höherer Steigerungsfaktor angewendet werden.
Die Gebührenordnung können Sie unter folgenden Links auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer einsehen:
GOP Übersicht der neuen Analogleistungen Stand Juli 2024:
https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf
Die Übernahme der Kosten hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Einige Tarife legen eine maximale Anzahl an Therapiesitzungen pro Jahr fest, während andere den Steigerungsfaktor begrenzen. In solchen Fällen ist eine private Zuzahlung notwendig. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten erstattet und welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden.
Die Beihilfestellen übernehmen
i.d.R. die Kosten für eine Psychotherapie. Erkundigen Sie sich bitte vorab über die notwendigen Antrags-formalitäten, da Sie vor unserem Erstgespräch schon einige Unterlagen erhalten werden, die Sie idealerweise bereits zu diesem Termin mitbringen sollten.
Die Abrechnung erfolgt gemäß dem von der Beihilfe übernommenen Satz von 2,3 GOP. Aufgrund aktueller GOP-Änderungen kann die nötige
Befunderhebung nicht immer vollständig übernommen werden. In solchen Fällen werden Ihnen 33,52 € pro Sitzung privat in Rechnung gestellt.
Für Selbstzahler*innnen entfällt der Antragsprozess und wir beginnen In der Regel die Therapie auch mit der Probatorik, in der wir uns
kennenlernen und die Therapie
individuell abstimmen. Sie können die Kosten für die Therapie direkt übernehmen, ohne dass dies Einfluss auf Ihre Krankenkasse hat, da keine Diagnosen weitergegeben werden. Die Therapie kann in der Regel ohne Wartezeit starten, und die Häufigkeit sowie die Dauer der Sitzungen sind flexibel. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der GOÄ/GOP und kann jedoch bis zum 3,5-fachen Satz pro Sitzung betragen.
Ich betreibe eine Privatpraxis und habe keinen Kassensitz. Daher ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des
Kostenerstattungs-verfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf therapie.de. Für Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an kassenwatch.de.
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